Arbeitsgericht München | AZ: 28 Ca 1409/14
Der von uns vertretene Mandant war aufgrund angeblichen Diebstahls außerordentlich gekündigt worden. Der Arbeitgeber hatte die betriebliche Übung (Wegnahme von Material aus betriebseigenen Lager) zur eigenen Verwendung unter Anrechnung auf das Gehalt bestritten. Es wäre im Fall unseres Mandanten so gewesen, dass nicht nur eine Mitteilung dass [...]